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Aktuelles

Hamburger Pensionskassen sorgen für Premiere

Die Hamburger Pensionskasse (HPK) und drei weitere in Hamburg administrierte Einrichtungen investieren als erste Unternehmen aus Deutschland und als erste Investoren mit einer Euro-Denominierung in Programme zur globalen Ernährungssicherheit des International Fund for Agricultural Development (IFAD).
 
Das 65 Mio. Euro schwere Investment um den Ankerinvestor HPK markiert einen Startschuss des Programms.
 
Weitere Informationen zu diesem Investment finden Sie auf unserer Internetseite und in der Pressemitteilung.



(Stand 05.04.2023)

 

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Hamburger Pensionskasse mit starkem Ergebnis im Geschäftsjahr 2021

Traditionell gehört der September den Jahrestagungen der Hamburger Pensionskassen. Am 20. und 21. September trafen sich die Delegierten aus den Mitgliedsunternehmen diesmal wieder vor Ort in Hamburg.

Erfreulich für die Mitglieder ist das präsentierte Jahresergebnis im Corona-Jahr 2021. Auf Grundlage der herausragenden Zahlen hat die Vertreterversammlung der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG am 21. September beschlossen, die Vorsorgekonten der angemeldeten Beschäftigten in der Mitgliedergruppe F – der weitaus größten Gruppe bei der HPK – zum 1. Januar 2023 erneut mit 3,5% zu verzinsen.

Die Attraktivität der HPK hat auch in Zeiten der Pandemie nicht nachgelassen. Weiterhin steigen die eingezahlten Beiträge und die Anzahl der Menschen, die ihre Altersvorsorge mit der Pensionskasse planen.
 


(Stand 27.09.2022)

 

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Attraktiv trotz Inflation – die betriebliche Altersvorsorge

Die derzeitige Inflation in Deutschland, ihre Auswirkungen und die politischen Reaktionen gehören seit geraumer Zeit zu den Top-Nachrichten eines jeden Tages.

Die betriebliche Altersvorsorge mit der Hamburger Pensionskasse (HPK) hat auch unter diesen Rahmenbedingungen nichts von ihrer Attraktivität verloren und sie lohnt sich weiterhin.

  • Dank des langen Anlagezeitraums können kurz- und mittelfristige Entwicklungen gut ausgeglichen werden. Dazu gehören auch Phasen mit erhöhter Inflation.
  • Der mit einer Inflation einhergehende Zinsanstieg bietet attraktive Möglichkeiten in sichere und planbare Zinstitel zu investieren.
  • Die HPK ist seit Langem in Anlagen mit Inflationsschutz bzw. Inflationsausgleich engagiert.
  • Die Größenvorteile der HPK sorgen für niedrige Gebühren und ermöglichen eine breite Streuung von Anlagen und Risiken.


Weiterhin sind die massiven staatlichen Förderungen wesentliche Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge, die auch unter den aktuellen Rahmenbedingungen uneingeschränkt gelten.
 


Eine ausführliche Darstellung finden Sie unter „Mehr Informationen“.



(Stand 08.09.2022)

 

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Willkommen bei der Hamburger Pensionskasse

Wir begrüßen unsere neuen Mitglieder der Hamburger Pensionskasse, die von der Versorgungskasse der Bayerischen Milchindustrie zu uns gekommen sind.

Sie sind jetzt Teil einer der größten Firmenpensionskassen in Deutschland, die traditionell in der Ernährungsindustrie zu Hause ist und sie profitieren zukünftig ebenfalls von den Vorteilen, die die Hamburger Pensionskasse ihren Mitgliedern bietet. Dazu zählen neben großer Sicherheit und Wirtschaftskraft auch die schlanken Prozesse und eine kostengünstige Verwaltung.
 


(Stand 30.08.2022)

 

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Run-Off bei den Versicherern nimmt kein Ende // Kontroversen um neue Produkte

In den zurückliegenden Jahren zogen sich Schritt für Schritt viele, selbst große und namhafte Versicherer aus der betrieblichen Altersvorsorge zurück. Als Ersatz bringen sie neue Produkte auf den Markt, um die es aktuell Kontroversen und eine Vielzahl ungeklärter rechtlicher Fragen gibt.




(Stand 24.08.2022)

 

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Krieg in der Ukraine

Die Sorge um den Krieg in der Ukraine hält alle Menschen in Atem. Die humanitäre Lage ist beängstigend und leider verhallt noch der weltweite Ruf nach Frieden. Neben der humanitären Situation zeichnen sich ebenso weitreichende Folgen für die Kapitalmärkte und die Wirtschaft ab.
 

In unserem Beitrag blicken wir auf diese Auswirkungen auf unsere Versorgungseinrichtungen.
 


(Stand 23.03.2022)

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Verbraucherschützer fordern Altersvorsorge ohne die Versicherungsindustrie

Im Interview mit dem „manager magazin“ fordern führende Köpfe einer Verbraucherallianz den Neuanfang im Bereich der Altersvorsorge. Ihre – durchaus provokante – These, dabei auf Unternehmen aus der Versicherungsindustrie zu verzichten, begründen sie mit systemischen Defiziten der Branche, die unüberbrückbar seien. Und sie sehen den Staat in der Pflicht. Aber lesen Sie am besten selbst.

Produkt der Zukunft, das es schon gibt!
Neben Standpunkten definieren die beiden Experten ein Produkt der Zukunft, das es im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge bereits gibt. Für alle Menschen, die ihren Ruhestand mit einer Rente aus der Hamburger Pensionskasse von 1905 (HPK) planen, ist es keine Vision, sondern sie profitieren schon heute davon.

Hier einige Forderungen im Detail, hinter denen wir jetzt – und das seit langem – einen Haken machen können:

  • Eine Vorsorge, die den Sparerinnen und Sparern gegenüber verantwortlich ist – und nicht gegenüber Aktionären.
  • Es muss ein einfaches und effizientes Produktangebot geben. 
  • Die kostengünstige Verwaltung sorgt dafür, dass das Geld auch in der Rente der Menschen ankommt.
     


(Stand 28.02.2022)

 

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Thinking about my future // Weitblick in jungen Jahren?

„Der frühe Vogel fängt den Wurm“: Dieser Spruch gilt auch für alle, die sich ein finanzielles Polster für den Ruhestand anlegen wollen. Wichtig ist, es auch zu können. Aktuelle Zahlen zeigen, dass noch viel Arbeit auf alle wartet, denen das Thema „Sicherheit im Ruhestand“ am Herzen liegt.

Eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL mit mehr als 4.000 Teilnehmenden kommt zwar zum Ergebnis, dass 77% der 16- bis 29-Jährigen bereits fürs Alter vorsorgen – jedoch zeigen sich neben der gesetzlichen Rente klaffende Lücken und auch soziale Unterschiede. Denn am beliebtesten sind Aktien und gestreute Index- sowie andere Fonds. Aber: Nicht jeder hat in jungen Jahren die Möglichkeit, von seinem Gehalt etwas abzuzweigen.

Beliebt und fair: Die betriebliche Altersvorsorge
Den zweiten Platz belegt die betriebliche Altersvorsorge. Hier bieten viele Mitgliedsunternehmen der Hamburger Pensionskasse von 1905 (HPK) einen Vorteil, der das Sparen unabhängiger vom Gehalt macht: Der Arbeitgeber zahlt einen Beitrag in die HPK ein, ohne dass Beschäftigte selbst etwas dazu tun müssen. Das gilt auch schon während der Ausbildung.

Die HPK arbeitet eng mit den Mitgliedsunternehmen zusammen und entwickelt Ideen, um die betriebliche Altersvorsorge allen Altersgruppen näher zu bringen. Manchmal auch mit einem ungewöhnlichen Blickfang, der auffällt.
 


(Stand 22.02.2022)

 

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Sicherer Hafen für mehr als 770.000 Menschen

Die mittlerweile seit Jahren anhaltende Niedrigzinsphase übt weiterhin Druck auf Lebensversicherungen und Versorgungseinrichtungen aus. Zuletzt berichteten die Medien über das Eingreifen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei der Steuerberater-Pensionskasse. Zum vergangenen Jahr stieß die Allianz ihre Pensionskasse in den sogenannten Run-Off ab – d.h. stellte dort das Neugeschäft für die betriebliche Altersvorsorge ein.

Hamburger Pensionskasse – sicher, solide und beständig
Erfreulich für die Mitglieder der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK) ist, dass die HPK mit diesen schlechten Nachrichten nach wie vor nichts zu tun hat. Die Leistungen sind sicher, solide und insbesondere auf Dauer finanziert. Zudem profitieren die Mitglieder von einer mehrfachen Absicherung, hierzu gehört auch der Insolvenzschutz für Pensionskassenzusagen über den Pensions-Sicherungs-Verein.

Es ist kein Zufall, dass die HPK so gut dasteht: Sehr frühzeitig, bereits im Jahr 2002, hat sich die HPK auf eine mögliche Niedrigzinsphase eingestellt, unter anderem die Kapitalanlage auf ein deutlich breiteres Fundament gestellt (diversifiziert). Damit ist die HPK im Vergleich zu anderen Pensionskassen und Lebensversicherern besser aufgestellt.

Neben den rechtlichen Anforderungen, die die HPK mühelos besteht, prüfen regelmäßig Gremien – besetzt mit Vertretungen aus den Unternehmen sowie Beschäftigtenvertretungen – den Weg der HPK.
 


(Stand 09.02.2022)

 

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Spendenaktion am Inspirationstag

Ein Tag mit Fokus auf Nachhaltigkeit und voll im Sinne unserer Idee: „Wir für Andere“. Die an unserem Inspirationstag erzielten Gewinne der Teams und Spenden aus den Reihen der Beschäftigten gingen in diesem Jahr an das Kinder-Hospiz Sternenbrücke in Hamburg. Unser gesamtes Team unterstützt mit dem Beitrag diese wertvolle Arbeit.
 


(Stand 24.01.2022)

 

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Rückblick 2021: Gemeinsam die Herausforderungen gemeistert

Wir freuen uns darauf, die gute Sache „betriebliche Altersvorsorge“ weiter voranzubringen.


(Stand 22.12.2021)

 

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So leicht später mehr Rente bekommen: Unser Video erklärt‘s

Die betriebliche Altersvorsorge verstehen – mit unserem neuen Video zur Gehaltsumwandlung ist das ganz leicht.
 

Es zeigt einfach und verständlich, wie Sie mit einem kleinen Teil vom Gehalt viel für die Rente tun können. Der Staat gibt eine Menge obendrauf und häufig kommt noch was vom Arbeitgeber dazu. Mehr Rente haben – fühlt sich gut an und ist so einfach wie ein Eis essen.
 

Sehen Sie selbst: Es lohnt sich!
 

"Trendsetter bAV": Warum es sich lohnt, einer zu sein!

Im Rahmen der jährlichen Jahrestagungen der Hamburger Pensionskassen wurde diskutiert, welche Herausforderungen einen modernen Dienstleister der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zukünftig erwarten.

Erfahren Sie, welche Bedeutung die Anforderungen, deren Management sowie die Rolle als Trendsetter hierbei haben. In unserer Aufzeichnung sehen Sie einige Beispiele, bei denen diese Grundgedanken bereits eine zentrale Rolle spielten – und die uns in der Zukunft riesigen Spielraum bieten, um für Sie Trends der bAV zu bedienen und eigene Themen zu besetzen.

Hier finden die Aufzeichnung.

(Stand 11.10.2021)

 

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Neue Standmitteilungen werden erstellt

Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die Standmitteilungen für 2021 so schnell wie möglich für unsere rund 1 Million Versorgungszusagen zu erstellen.

Mit unserem Benachrichtigungsservice informieren wir Sie schnell und bequem per E-Mail. Sie können sich entspannt zurücklehnen und erhalten eine E-Mail von uns, wenn Ihre Standmitteilung und die umfassende Renteninformation mit allen Pflichtangaben online zur Verfügung stehen.

Die Anmeldung ist einfach. Hinterlegen und bestätigen Sie im Vorsorgeportal (Mitgliederbereich) Ihre E-Mail-Adresse für den Benachrichtigungsservice.


 

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Urlaubsgeld für die Rente nutzen – und viel rausbekommen

Vielleicht mal einen Teil Ihres Urlaubsgeldes in die Rente investieren? Das lohnt sich richtig.

Wer Geld für die betriebliche Altersvorsorge umwandelt, zahlt keine Steuern und Sozialabgaben. Das ist ein extra Bonus vom Staat. Häufig kommt noch was vom Arbeitgeber dazu.
 

Mehr Rente mit der Gehaltsumwandlung – so einfach wie ein Eis essen
Kaufen Sie eine Kugel Eis, bekommen Sie eine zweite vom Staat dazu – und erhalten obendrauf noch eine Kirsche von Ihrem Arbeitgeber.



So leicht sichern Sie sich Monat für Monat mehr Rente und haben später mehr Spielraum für Ihre Ideen. Die Gehaltsumwandlung ist sehr flexibel. Sie entscheiden selbst, was Sie einzahlen.

Auch unabhängig vom Urlaubsgeld lohnt sich jeder eingezahlte Euro. Denn hier gilt das Gleiche.

Wenn das für Sie schmackhaft klingt, sprechen Sie einfach Ihre Personalabteilung an. Bei weiteren Fragen sind wir wie immer gerne für Sie da: Tel: 040 / 280 145 - 0.

(Stand 27.04.2021)
 

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Pensionskassen und Versicherer weiter unter Druck – Hamburger Pensionskasse nicht betroffen

Erneut berichten die Medien über die Kölner Pensionskasse und das Schwesterunternehmen Caritas Versicherungsverein. Schon seit 2018 stehen beide im Fokus der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Jetzt entzog ihnen die BaFin die Betriebserlaubnis, da die Mindestkapitalanforderung nicht erfüllt und Finanzierungspläne zur Beseitigung der Unterdeckung unzureichend sind.

Diese Pensionskassen dürfen nun kein Neugeschäft mehr machen. Bestehende Versicherungsverträge sollen jedoch erfüllt werden und die Zahlung der Renten soll ebenfalls weiterlaufen. Auch die Lebensversicherer sind unter Druck. Nach Medienberichten stehen 20 von 80 Lebensversicherern unter verschärfter Beobachtung der BaFin.

Hamburger Pensionskasse – sicher, solide und nachhaltig

Erfreulich für die Mitglieder der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK) ist die Feststellung, dass die HPK mit diesen schlechten Nachrichten weiterhin nichts zu tun hat. Die Leistungen sind sicher, solide und insbesondere nachhaltig finanziert. Zudem profitieren die Mitglieder von einer mehrfachen Absicherung.

Trotz der durch Corona-bedingten Verwerfungen an den Kapitalmärkten im vergangenen Jahr konnte die HPK erneut eine sehr gute Rendite erwirtschaften. Die Vorsorgekonten der Anwärter in der Mitgliedergruppe F wurden zum 01.01.2021 mit 3,5% verzinst, das liegt deutlich über dem Branchendurchschnitt.

Sehr frühzeitig, bereits im Jahr 2002, hat sich die HPK auf eine mögliche Niedrigzinsphase eingestellt. Sie kalkuliert seitdem viel vorsichtiger und hat ihre Kapitalanlage deutlich breiter diversifiziert. Damit ist die HPK im Vergleich zu anderen Pensionskassen und Lebensversicherern besser aufgestellt und erwirtschaftet auch heute noch stabile Erträge.

(Stand 15.01.2021)
 

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Vertreterversammlungen beschließen Überschussbeteiligung

Traditionell gehört der September den Jahrestagungen der beiden Hamburger Pensionskassen und des Hamburger Pensionsfonds. Das war auch in diesem Jahr nicht anders. Diesmal aber trafen sich die Delegierten der Mitgliedsunternehmen nicht in Hamburg, sondern einfach digital per Videokonferenz.

Neben der Berufung eines neuen Aufsichts- und Verwaltungsratsvorsitzenden stand vor allem der Beschluss zur Überschussbeteiligung in der Mitgliedergruppe F im Fokus.

Überschussbeteiligung bei der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG

Die Vertreterversammlung der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK) hat am 30. September beschlossen, die Vorsorgekonten der angemeldeten Beschäftigten in der Mitgliedergruppe F zum 1. Januar 2021 mit 3,5% zu verzinsen. Darin enthalten ist ein Sonderüberschuss in Höhe von 1,0%.

Mit dieser etwas geringeren Verzinsung im Vergleich zum Vorjahr (3,8%) wird ganz bewusst die Risikotragfähigkeit und die langfristige Ertragskraft deutlich gestärkt.

Ergebnisse über dem Marktdurchschnitt
Dennoch liegt die Verzinsung des Vorsorgekontos, in der mit weitem Abstand größten Mitgliedergruppe bei der HPK, weiterhin deutlich über den Ergebnissen, die derzeit mit einer privaten Altersvorsorge über Banken oder Lebensversicherungen möglich sind. Diese starken Ergebnisse sind das Resultat einer frühzeitigen Weichenstellung im Zuge der Einführung der Mitgliedergruppe F. Dadurch war und ist die Pensionskasse auf der Kapitalanlageseite deutlich flexibler.

(Stand 16.10.2020)
 

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Interview zur Kapitalanlagestrategie der Hamburger Pensionskassen

“Wie man das Kapitalanlagevolumen eines Tankers mit der Flexibilität eines Schnellboots durch schweres Wetter manövriert”, verraten Vorstand Melanie Jura und CIO Thomas Schmidt einem Redakteur der Deutsche Pensions- & Investmentnachrichten (dpn).

Einen Auszug aus dem Interview finden Sie auf den Seiten der dpn. Dort können Sie auch die komplette Version einsehen.

Weiterhin gültig ist die in unseren vorherigen Informationen dargestellte Aussage, dass die Möglichkeiten für die Kapitalanlage der Pensionskassen auf längere Sicht nicht schlechter, sondern besser aussehen.

(Stand: 01.10.2020)
 

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Gute Nachrichten für alle Rentner mit einer betrieblichen Altersvorsorge (eine Betriebsrente)

Das zum 1. Januar 2020 eilig beschlossene Gesetz zur Entlastung der Betriebsrentner bei den Krankenkassenbeiträgen wird seit dem Juni - für Rentner mit einer Betriebsrente - in der Praxis umgesetzt. Seit diesem Zeitpunkt liegen die notwendigen Daten der Krankenkassen vor und die ersten Rentner können auch tatsächlich von der Entlastung profitieren.

Das neue Gesetz sorgt dafür, dass Betriebsrentner weniger Abgaben an die Krankenkassen zahlen müssen. Pauschal sind dies rund 25 Euro mehr Rente. Die Abrechnung der neuen, geringeren Beiträge zur Krankenkasse kann zunächst nur für einen Teil der Betriebsrentner erfolgen.




(Stand 30.06.2020)
 

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Makler zielen auf betriebliche Altersvorsorge

Mitgliedsunternehmen und auch deren Beschäftigte wurden von Maklern angesprochen. Diese wollen die gemeinsame betriebliche Altersvorsorge über die Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK) in ein schlechtes Licht rücken. Den Maklern geht es bei ihren Aktionen ausschließlich um ihre eigenen Vertriebsinteressen, falsche und irreführende Aussagen über die HPK sind dabei das Mittel zum Zweck. Bitte lassen Sie sich auch dieses Mal nicht verunsichern.
 

Starke Zahlen der Pensionskasse

Die Rente der Pensionskasse ist mehrfach abgesichert und die HPK steht im Vergleich zur Lebensversicherungsindustrie sehr gut da. Dies geben auch wichtige Kennzahlen wieder:

Insbesondere für die dauerhafte Niedrigzinsphase und ebenso bei Turbulenzen an den Kapitalmärkten sind die Reservequote und die Verwaltungskosten wichtig. Das sind Stabilisatoren für sichere und zugleich weiter steigende Renten in der HPK.


Unverändert gilt: Seit ihrer Gründung im Jahre 1905 hat die HPK zwei Weltkriege, die Weltwirtschaftskrise und die weltweite Finanzmarktkrise unbeschadet überstanden. Die Pensionskassenrenten sind solide finanziert und die HPK ist sicher aufgestellt, auch die aktuelle COVID-19-Pandemie ändert dies nicht.

(Stand: 29.06.2020)

 

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Beitragspflicht für Pensionskassen zum Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG)

In Zukunft sind Pensionskassenzusagen noch besser abgesichert.

Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorangetriebene Gesetz zur Einführung einer zusätzlichen Absicherung für Pensionskassenzusagen über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) wurde am 05.06.2020 auch vom Bundesrat beschlossen. Anfang Mai fand die 2. und 3. Lesung des Gesetzesvorhabens im Bundestag statt.

Zwar wurde im weiteren politischen Verfahren am Gesetz nachgearbeitet, jedoch sollen weiterhin rund 8 Millionen Arbeitnehmer und Rentner mit einer Direktversicherung keinen verbesserten gesetzlichen Schutz erhalten. Das kann sich rächen, wenn die ersten Lebensversicherer in Schieflage geraten.

(Stand: 12.06.2020)

 

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Situation bei GALERIA Karstadt Kaufhof - Pensionskasse nicht betroffen

Das wichtigste zuerst: Die Renten der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG sind vom  Insolvenzverfahren bei GALERIA Karstadt Kaufhof nicht betroffen.

Die Bild-Zeitung hat in den vergangenen Tagen darüber berichtet, dass GALERIA Karstadt Kaufhof im Zusammenhang mit dem Schutzschirmverfahren viele Betriebsrentner darüber informierte, dass sich die Rentenzahlungen momentan verzögern.

Betroffen hiervon sind Renten aus Direktzusagen und einer Unterstützungskasse, die von GALERIA Karstadt Kaufhof verwaltet und ausgezahlt werden. Das ist eine andere Altersvorsorge, als die betriebliche (tarifliche) Altersvorsorge über die Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK).

Auch das aktuelle Schutzschirmverfahren hat keine Auswirkungen auf die HPK. Alle Rentner der Pensionskasse können also beruhigt sein, denn ihre Renten werden in der aktuellen Situation in voller Höhe und natürlich auch fristgemäß gezahlt.

(Stand: 10.05.2020)
 

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Auswirkungen der Corona-Pandemie: Kapitalmärkte, Inflation

Die globale Ausbreitung der Corona-Pandemie führt aktuell zu starken Auswirkungen auf die Kapitalmärkte und die wirtschaftlichen Systeme. In unserer Einschätzung fassen wir die wichtigsten Informationen zusammen und gehen wir auf die aktuelle Situation sowie mögliche Entwicklungen ein.

Einschätzung zur Corona-Pandemie.

(Stand: 05.052020)

 

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Welche Auswirkungen hat eine Insolvenz meines Arbeitgebers auf das Vorsorgekonto bei der Pensionskasse?

Keine. Ihr Vorsorgekonto und die erreichten Ansprüche auf Altersrente, bei Erwerbsminderung oder im Todesfall für Ihre Hinterbliebenen sind Ihnen sicher.

Kann ich mein Vorsorgekonto kündigen?
Weder Sie noch ein Gläubiger Ihres insolventen Arbeitgebers können Ihr Vorsorgekonto vorzeitig auflösen. Gemäß den Allgemeinen Bedingungen in Verbindung mit dem Betriebsrentengesetz ist eine Auszahlung erst im Versorgungsfall erlaubt, z.B. wenn Sie Ihren Rentenantrag stellen.

Das Vorsorgekonto gehört zu Ihrer Altersvorsorge. So ist es während Ihres Berufslebens vor einer Anrechnung bei Arbeitslosigkeit, Hartz IV und andere staatliche Leistungen geschützt.

(Stand 29.04.2020)

 

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Turbulenzen an den Kapitalmärkten

Die wachsende Unsicherheit im Kontext der globalen Ausbreitung des neuartigen COVID-19 Virus sorgt für Turbulenzen an den Kapitalmärkten.
 

In unserer Infomail haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammengefasst und wir gehen auch darauf ein, warum sich für die Hamburger Pensionskassen trotzdem bessere Chancen für die Kapitalanlage bieten.  


(Stand: 10.03.2020 / Aktualisiert am 12.03.2020 / Aktualisiert am 14.04.2020)

 

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Sicherer Partner in unsicheren Zeiten

Die Ausbreitung des "Corona-Virus" bereitet vielen Menschen aktuell Sorge und führt auch in unserem Alltag zunehmend zu Einschränkungen. Diese Herausforderungen zu meistern ist eine große Gemeinschaftsaufgabe.
 

Als Hamburger Pensionsverwaltung haben wir im Sinne unserer Mitglieder, Mitgliedsunternehmen, Beschäftigten, Versorgungseinrichtungen und der Allgemeinheit bereits frühzeitig reagiert.
 

In unserer Infomail finden Sie einen Überblick zur aktuellen Situation und unsere Einschätzung zu den Kapitalmärkten.


(Stand: 18.03.2020)

 

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Das Vorsorgekonto - Ihre persönliche Altersvorsorge

Das Vorsorgekonto der Pensionskasse gehört zu Ihrer persönlichen Altersvorsorge. Das ist Ihre Altersvorsorge – unabhängig von Ihrem Arbeitgeber. 

Wenn Ihr Arbeitsverhältnis endet oder Sie den Arbeitgeber wechseln, bleibt Ihr Vorsorgekonto der Pensionskasse bestehen. Sie nehmen nach einem Arbeitgeberwechsel weiterhin an der starken Verzinsung des Vorsorgekontos teil, profitieren von den niedrigen Kosten und der Sicherheit.

Das Vorsorgekonto bietet Ihnen flexible Möglichkeiten für Ihre individuelle Planung:

  • Sie können mit neuen Beiträgen weitermachen oder nichts mehr einzahlen.
  • Sie können den "Übertragungswert" auf die Altersvorsorge des neuen Arbeitgebers übertragen.


Die Kündigung ist jedoch nicht möglich. Eine Zahlung vor dem Leistungsfall ist gesetzlich nicht zulässig. Der Gesetzgeber fördert die betriebliche Altersversorgung in besonderem Maße. Daran ist die Bedingung geknüpft, dass die aufgebaute Altersvorsorge nicht vorzeitig ausgezahlt werden kann, damit tatsächlich auch eine Altersabsicherung entsteht, und Sie es im Alter besser haben.

Mehr Informationen finden Sie unter Arbeitgeberwechsel.

(Stand 24.02.2020)
 

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Hamburger Pensionskasse besteht EIOPA-Stresstest

Die europäische Aufsichtsbehörde EIOPA hat am 17. Dezember die Ergebnisse aus ihrem Stresstest veröffentlicht. Auf unserer Info-Seite erläutern wir Ihnen das erfreuliche Ergebnis für die Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK) und die Hintergründe zu diesem Stresstest.

(Stand 18.12.2019)

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Bundestag stimmt Gesetz zur Entlastung der Betriebsrentner zu

Eingebrachter Gesetzentwurf von Bundesminister Spahn tritt zum 01.01.2020 in Kraft / Praktische Umsetzung gestartet und wird Zeit in Anspruch nehmen 

Am 12. Dezember 2019 hat der Bundestag dem Gesetzentwurf zur Entlastung der Betriebsrentner in der Krankenversicherung zugestimmt. Das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eingebrachte Gesetz sieht die Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge vor.

Der neue Freibetrag ersetzt eine bisher gültige Freigrenze und führt dazu, dass Betriebsrentner weniger von ihren Bezügen an die Krankenkassen abführen müssen. Von dem neuen Gesetz profitieren am meisten Betriebsrentner, die Renten von bis zu 320 Euro erhalten (mehrere Betriebsrenten werden zusammengerechnet). Für sie entfällt oder halbiert sich künftig der Krankenversicherungsbeitrag.

Beiträge an die Krankenversicherung sinken
  • Wenn die Summe der monatlichen Betriebsrente unter dem Freibetrag von 159,25 Euro liegt, sind keine Beiträge fällig.
  • Wenn die Betriebsrente unterhalb von rund 320 Euro pro Monat liegt, ist faktisch nur noch der halbe Beitrag fällig. Das liegt am neuen Freibetrag (statt Freigrenze). Erst für den Teil der Rente, der über monatlich 159,25 Euro liegt, sind Beiträge fällig.
  • Alle weiteren Betriebsrenten profitieren ebenfalls vom Freibetrag.

Neue Regelung mit einigen Ausnahmen


Für Betriebsrentner, die freiwillig bei gesetzlichen Krankenkassen versichert sind, gelten die Neuregelungen nach derzeitigem Stand allerdings nicht. Zudem gilt die neue Regelung nur für Krankenversicherungsbeiträge. Für Beiträge zur Pflegeversicherung wird weiterhin die bisherige Freigrenze angewendet.

Abrechnung der Krankenversicherungsbeiträge muss erst noch angepasst werden

Das Gesetz tritt mit der Umsetzung zum 1. Januar 2020 sehr kurzfristig in Kraft. Die Krankenkassen und die Pensionskassen haben sofort die notwendigen Änderungen für die technische Umsetzung eingeleitet. Sobald diese technischen Voraussetzungen erfüllt sind, werden wir die Krankenkassenbeiträge anpassen und bereits abgerechnete Beiträge rückwirkend korrigieren. Für die Umsetzung dieser Schritte wird Zeit benötigt. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld.

(Stand 13.12.2019)


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Auf die Niedrigzinsphase vorbereitet

Medienberichterstattung in Fernsehen und Presse thematisiert Probleme bei Pensionskassen und Lebensversicherungen // Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG nicht betroffen

Hintergrund der schlechten Nachrichten sind in der Regel die zu späten oder unzureichenden Vorkehrungen gegen die anhaltende Niedrigzinsphase. Erfreulich für die Mitglieder der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK) ist die Feststellung, dass die HPK mit diesen schlechten Nachrichten nichts zu tun hat.

Unverändert gilt, was wir zuletzt nach der Vertreterversammlung im September 2019 veröffentlicht haben. Aufgrund der guten Lage können die Vorsorgekonten in der Mitgliedergruppe F am 01.01.2020 erneut mit 3,8 % verzinst werden.

Woran liegt es, dass die HPK so viel besser dasteht als andere Einrichtungen?
  • Sehr frühzeitig, bereits im Jahr 2002, hat sich die HPK auf eine mögliche Niedrigzinsphase eingestellt. Sie kalkuliert seitdem viel vorsichtiger und hat ihre Kapitalanlage deutlich breiter diversifiziert. Daher erwirtschaftet sie auch heute noch stabile Erträge.

  • Die HPK hat viel geringere Kosten. Das wirkt sich in Zeiten niedrigerer Zinsen noch stärker aus und trägt zum größeren Abstand bei.

  • Die HPK ist als Einrichtung steuerbefreit, weil sie nur für ihre Mitglieder arbeitet und insbesondere keine Vertriebskosten hat.

Wir können die Kapitalmärkte nicht vorhersagen. Wir können aus den uns vorliegenden Fakten nur schlussfolgern, dass die Niedrigzinsphase noch sehr lange anhalten wird. Weil wir bereits vor vielen Jahren angefangen haben, uns darauf einzustellen, sind wir heute in einer vergleichsweise komfortablen Lage.

(Stand 05.12.2019)

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Kabinett verabschiedet Entlastung der Betriebsrentner

Der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eingebrachte Gesetzentwurf zur Entlastung der Betriebsrentner in der Krankenversicherung wurde vom Kabinett verabschiedet.

Jetzt muss das Gesetz noch im Bundestag beraten und beschlossen werden. Nach derzeitigem Stand soll es bereits am 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Beiträge an die Krankenversicherung sinken
  • Wenn die monatliche Betriebsrente unter dem Freibetrag von 159,25 Euro liegt, sind keine Beiträge fällig.
  • Wenn die Betriebsrente unterhalb von 318 Euro pro Monat liegt, ist faktisch nur noch der halbe Beitrag fällig. Das liegt am neuen Freibetrag (statt Freigrenze). Erst für den Teil der Rente, der über monatlich 159,25 Euro liegt, sind Beiträge fällig.
  • Für alle weiteren Betriebsrenten ändert sich kaum etwas.
Neue Regelung gilt nicht für Pflegeversicherung

Allerdings gilt diese neue Regelung nur für Krankenversicherungsbeiträge. Für Beiträge zur Pflegeversicherung wird weiterhin die bisherige Freigrenze angewendet.

Abrechnung der Krankenversicherungsbeiträge muss erst noch angepasst werden

Das Gesetz soll mit der Umsetzung zum 1. Januar 2020 sehr kurzfristig in Kraft treten. Da die Prozesse zur Abrechnung der Krankenversicherungsbeiträge innerhalb der kurzen verbleibenden Zeit nicht aktualisiert werden können, werden wir die Beitragszahlung rückwirkend korrigieren.

(Stand 20.11.2019)


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Entlastung der Betriebsrentner in der Krankenversicherung geplant

Im Zuge der Verhandlungen über die Einführung einer Grundrente verständigte sich die Große Koalition wohl auf Begleitmaßnahmen, die zu einer Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge beitragen. Erneut ist die Entlastung der Betriebsrentner in der Krankenversicherung ein Thema.

Die von Minister Jens Spahn geplante Regelungen soll einen Freibetrag und eine dann ansteigende Beitragspflicht vorsehen. Zwar ist aktuell noch nichts beschlossen, aber das Gesetz soll zum 1. Januar 2020 auf den Weg gebracht werden. Wir halten Sie hier auf dem Laufenden. 

(Stand 12.11.2019)


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Süßes statt Saures

Ein starkes Signal für die betriebliche Altersvorsorge kommt von der Süßwarenindustrie in Bremen und Niedersachsen. Mit dem neuen Tarifabschluss erhalten die Beschäftigten dort zukünftig 120 Euro mehr im Jahr als tariflichen Altersvorsorgebeitrag (Teilzeit anteilig). Für Auszubildende gibt es 60 Euro mehr.

Ab dem 1. Januar 2020 steigt damit der Altersvorsorgebeitrag für Vollzeitbeschäftigte auf rund 550 Euro im Jahr (u.a. abhängig von der Tarifgruppe und der Betriebszugehörigkeit). Diesen Beitrag zahlt der Arbeitgeber direkt auf das Vorsorgekonto der Beschäftigten bei der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG ein.

Diese neuen Abschlüsse der Arbeitnehmer und Arbeitgeber stärken das Vertrauen in die sichere Altersvorsorge über den Arbeitgeber.

(Stand 05.10.2019)


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Melanie Jura zum Vorstand der Hamburger Pensionsverwaltung eG und Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG bestellt

Zum 1. Januar 2020 tritt Melanie Jura in den Vorstand der Hamburger Pensionsverwaltung eG ein. Diese Position übernimmt sie auch in mehreren von der Pensionsverwaltung betreuten Versorgungseinrichtungen. Hierzu gehört die Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK), die mit rund 750.000 Mitgliedern deutschlandweit größte Firmenpensionskasse auf Gegenseitigkeit. Die HPK setzt auf Grundlage von Tarifverträgen die betriebliche Altersvorsorge in der Ernährungsindustrie und im Handel um, u.a. Coca-Cola, Deichmann, REWE, Ferrero, Saturn und Metro.

„Wir freuen uns sehr, dass wir mit Melanie Jura eine ausgezeichnete Expertin und starke Persönlichkeit gewinnen konnten. Sie bringt sehr viel Erfahrung aus der Beratung sowie Betreuung von Unternehmen mit und hat bereits Vorstandsmandate in Pensionskassen sowie Pensionsfonds ausgeübt. Sie passt ausgezeichnet zur Pensionsverwaltung, und wir sind davon überzeugt, dass sie die Betreuung der rund 3.000 Mitgliedsunternehmen und weit über eine Million begünstigter Arbeitnehmer weiter voranbringt", erklärte der Aufsichtsratsvorsitzende Martin Heynen.

Weitere Informationen finden Sie in der Presseinformation.

(Stand 26.09.2019)


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Verzinsung für angemeldete Beschäftigte liegt erneut bei 3,8 %

Am 17. und 18. September tagten die Delegierten aus den Mitgliedsunternehmen auf den Jahrestagungen in Hamburg. Der wichtigste Beschluss in der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK) war die Verzinsung der Vorsorgekonten. Die Vertreterversammlung der HPK hat am 18. September beschlossen, die Vorsorgekonten der angemeldeten Beschäftigten in der Mitgliedergruppe F zum 1. Januar 2020 erneut mit 3,8 % zu verzinsen. 

Mit diesen starken 3,8% liegt die Verzinsung bei der HPK weit über den Ergebnissen, die derzeit mit einer privaten Altersvorsorge über Banken oder Lebensversicherungen möglich ist.



(Stand 23.09.2019)


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Mehr Geld für die Brauer in Niedersachsen

Ein starkes Signal für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) kommt von den Brauereien in Niedersachsen. Mit dem neuen Tarifabschluss erhalten die Beschäftigten dort zukünftig einen deutlich höheren Arbeitgeberbeitrag für ihre zusätzliche Rente. Die zweistufige Erhöhung um insgesamt 537 Euro hebt den Beitrag zukünftig auf 1.100 Euro im Jahr (ab 2021). Er liegt damit weit über dem Durchschnitt in der Bundesrepublik.

Diese Impulse und Abschlüsse stärken das Vertrauen in die sichere Altersvorsorge über den Arbeitgeber. Aus den Reihen unserer Mitgliedsunternehmen erhalten wir bereits die Rückmeldung, dass viele Beschäftigte den erhöhten Arbeitgeberbeitrag mitnehmen wollen und ihre Altersvorsorge mit der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK) erhöhen.

(Stand 30.08.2019)


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Information zum Themen Doppelverbeitragung

In den vergangenen Monaten informierten wir in Sache doppelte Beitragsbelastung in der Krankenversicherung der Rentner. Doppelt ist die Beitragsbelastung, weil die Betriebsrentner bei Überschreiten einer Freigrenze in Höhe von aktuell 155,75 Euro monatlich auf ihre Betriebsrente nicht nur den Arbeitnehmeranteil, sondern den vollen Beitragssatz von rund 18% zahlen müssen.

Die Abschaffung der Doppelverbeitragung hat starke Befürworter. Hier finden Sie die Antwort des Bundesministers für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, auf den Brief der Betriebsräte unserer großen Mitgliedsunternehmen aus dem Handel.

Allerdings streift er nur im letzten Absatz seines Briefes unser Hauptanliegen, nämlich die Entlastung der Bezieher kleiner Betriebsrenten. Im Schwerpunkt geht es ihm um die Halbierung des Beitragssatzes. Das ist in der Tat sehr teuer und würde vor allem die Bezieher hoher Betriebsrenten begünstigen. Damit wird zugleich ein Klischee bedient, das von Seiten des federführenden Gesundheitsministeriums immer wieder betont wird. Diese Behauptung lautet: „Betriebsrentner erhalten überdurchschnittliche Renteneinkünfte und zählen daher zu einem privilegierten Kreis der Beitragszahler.“ Dieser Irrtum muss ausgeräumt werden.

Die Mitglieder der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK) beziehen überwiegend kleine gesetzliche Renten und kleine Betriebsrenten. Sie würden vor allem von einer Umwandlung der heutigen Freigrenze in einen Freibetrag und von dessen deutlicher Anhebung profitieren.

Wir wissen aus dem Kreis unserer Mitgliedsunternehmen, dass viele aktiv geworden sind und auf unterschiedlichen Wegen die Politiker zur doppelten Beitragsbelastung angesprochen haben.

Aufgrund dieser Aktionen hat der in der SPD-Fraktion für die bAV zuständige Abgeordnete Ralf Kapschack (MdB) auch uns angeschrieben und wir haben eine ermutigende Antwort erhalten, die wir Ihnen hier in einem Auszug darstellen. Vielen Dank an alle, die aktiv geworden sind.

Hier ein kleiner Auszug aus dem Schreiben von Herrn Kapschack:

Sehr geehrte Damen und Herren,

durch Ihre konstruktive Aktion "Entlastung der Betriebsrentner in der Krankenversicherung in Gefahr" haben mich zahlreiche Personen unterschiedlichster Firmen angeschrieben. (…)

Ihren Unmut darüber kann ich gut nachvollziehen. Wie Sie vielleicht wissen, liegt mir und meiner Fraktion das Thema am Herzen. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Union haben wir verabredet, uns dafür einzusetzen, dass die Thematik zeitnah auf die Tagesordnung gesetzt wird. Unser Ziel ist der halbe Krankenkassenbeitrag so wie in der gesetzlichen Rentenversicherung auch. Außerdem wollen wir anstatt der Freigrenze einen echten Freibetrag, so dass auch insbesondere Rentnerinnen und Rentner mit kleinen Betriebsrenten davon profitieren - wie Sie es in Ihren Schreiben auch vorschlagen.

Mittlerweile hat Gesundheitsminister Spahn einen Vorschlag vorgelegt, immerhin. Dieser sieht jedoch keinen Freibetrag anstatt einer Freigrenze vor, sondern eine Halbierung des Krankenkassenbeitrages. Davon würden jedoch auch Bezieherinnen und Bezieher von kleinen Betriebsrenten profitieren. Aus unserer Sicht ist jedoch beides denkbar. (…) 

Selbst wenn die Kanzlerin jetzt in der Unionsfraktion gesagt hat, sie sei gegen eine Entlastung der Betriebsrentner, glaube ich nicht, dass angesichts der Debatte in den Koalitionsfraktionen, da schon das letzte Wort gesprochen ist.

Beste Grüße
Ralf Kapschack
____________
Büro Ralf Kapschack, MdB
Deutscher Bundestag




(Stand 05.06.2019)


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Neue Mitgliedsunternehmen

Wir begrüßen die Hoya Lens Deutschland GmbH, die DTB Deutsche Technikberatung GmbH und die Schne-frost Ernst Schnetkamp GmbH & Co. KG sehr herzlich als neue Mitgliedsunternehmen der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK).

Sie haben die HPK als starken Partner für die betriebliche Altersvorsorge ausgewählt. Die Pensionskasse bietet eine attraktive Verzinsung, ist sehr sicher und günstig – sie verzichtet auf teure Werbung und arbeitet komplett provisionsfrei. Das spricht für sich.

(Stand 23.05.2019)


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Mehr staatliche Förderung

Ab dem 1. Januar 2019 werden Beiträge an die Pensionskasse noch stärker gefördert. Die Höchstgrenze für die steuer- und sozialabgabenfreie Einzahlung steigt auf 3.216 Euro.

Seit 2018 fördert der Gesetzgeber die betriebliche Altersvorsorge noch stärker. Für 2019 bedeutet dies, dass zusätzlich 3.216 Euro steuerfrei in die Pensionskasse eingezahlt werden können. Zudem gibt es seitdem den verbesserten Familienzuschuss (betriebliche Riester-Förderung). Für viele Arbeitnehmer mit zwei oder mehr Kindern ist der Familienzuschuss die bessere (oder häufig gleich gute) Förderung.

Mehr Informationen finden Sie im Bereich "Arbeitnehmer" unter "Vorsorgen".

(Stand 14.12.2018)


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Jahrestagungen der Pensionskassen: Gutschrift in Höhe von 3,8 % für die Vorsorgekonten beschlossen

Am 18. und 19. September tagten rund 60 Delegierte aus den Mitgliedsunternehmen der beiden Hamburger Pensionskassen auf den Jahrestagungen in Hamburg.

Der wichtigste Beschluss in der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK) war die Verzinsung der Vorsorgekonten. Zum 1. Januar 2019 erhalten alle aktiven Mitglieder in der Mitgliedergruppe F der HPK eine Gutschrift in Höhe von 3,8 %. Darin enthalten ist ein Sonderüberschuss in Höhe von 0,6 %.

In der Hamburger Pensionsrückdeckungskasse VVaG (HPR) wird die Verzinsung durch jeden einzelnen Abrechnungsverband individuell festgelegt.


(Stand 19.09.2018)

 

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Neues Mitglied



Wir begrüßen die Bionatic GmbH sehr herzlich als neues Mitgliedsunternehmen unserer Pensionskasse.

Seit fast 10 Jahren beliefert Bionatic Gastronomen, Food-Service Anbieter und private Haushalte mit nachhaltigen Verpackungslösungen aus nachwachsenden und recycelten Rohstoffen. Mehr unter www.bionatic.com/de/.

(Stand 2018)


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Bild-Zeitung verunsichert Betriebsrentner

Mit einer ganzseitigen Schlagzeile auf der Titelseite vom 4. Mai 2018 verunsichert die Bild-Zeitung Millionen Betriebsrentner.

Das Wichtigste zuerst: Die Hamburger Pensionskasse von 1905 steht sicher und solide da. Sie hat sich seit 2002 auf die Niedrigzinsphase vorbereitet und kann deshalb weiterhin mit 3,8% eine attraktive Verzinsung gewähren.

Mittlerweile hat auch die Bild-Zeitung herausgefunden, wie sicher und solide Ihre Pensionskasse ist. Im Artikel am 16. Mai hat sie an die Hamburger Pensionskassen einen grünen Haken vergeben.


(Diverse Autoren: So geht es den Pensionskassen wirklich, in: Bild-Zeitung (2018), 16. Mai, S. 2)

Hier die Fakten zum Bericht der Bild-Zeitung vom 4. Mai: Einige Lebensversicherungen und Pensionskassen sind wegen der Niedrigzinsphase in Schwierigkeiten. Aber deren Betriebsrenten sind nicht in Gefahr, denn Betriebsrenten sind dreifach abgesichert. Erstens durch die Versorgungseinrichtung (z.B. Pensionskasse), zweitens durch den Arbeitgeber sowie drittens durch den Pensionssicherungsverein, der die Einstandspflicht des Arbeitgebers absichert und der durch alle Unternehmen mit Pensionszusagen getragen wird. Betriebsrenten sind also die sicherste Form der Altersversorgung, denn hinter ihnen steht ein Großteil der deutschen Wirtschaftskraft.

(Stand 17.05.2018)


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Lob für Top-Service

„Möchte mich an dieser Stelle mal bedanken für die kompetenten und prompten Rückantworten auf meine Anfragen. Antworten per Mail innerhalb 24h, Antworten in Schriftform max. 48h Top!! Das ist leider nicht überall so.“(Frau H.)

Unsere Mitgliederbetreuer nehmen bereits seit einigen Monaten ein gestiegenes Interesse unser über 710.000 Mitglieder an deren eigener betrieblicher Altersvorsorge wahr. Ein sehr erfreulicher Trend.

Damit verbunden haben wir in den letzten Monaten ein hohes Anruf- und Auftragsaufkommen verzeichnet. Trotzdem können über 90% aller eingehenden Anrufe innerhalb von 10 Sekunden, also spätestens nach dem zweiten Klingeln, entgegengenommen werden und auch schriftliche Anfragen beantworten wir vielfach am gleichen Tag und ansonsten innerhalb kurzer Zeit. Umso mehr freuen wir uns über Lob unserer Mitglieder, wie jenes, das Frau H. an uns gerichtet hat. Das Lob motiviert uns, dranzubleiben.

Zudem nutzen immer mehr Mitglieder unsere digitalen Serviceangebote. Wir unterstützen gerne bei unseren vielen Anwendungen im Internet z.B. beim Abruf der online zur Verfügung gestellten Dokumente.


(Stand 23.04.2018)


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Neues Mitglied

Wir begrüßen die Jaus Bakery GmbH sehr herzlich als neues Mitgliedsunternehmen unserer Pensionskasse.



(Stand 26.01.2018)


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Infomail September 2017

Am 19. und 20. September tagten rund 60 Delegierte aus den Mitgliedsunternehmen der beiden Hamburger Pensionskassen auf den Jahrestagungen in Hamburg.

Einzelheiten lesen Sie hier.

(Stand 27.09.2017)


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Mehr staatliche Förderung

Ab voraussichtlich 1.1.2018 werden Beiträge an die Pensionskasse noch stärker gefördert: 3.120 Euro können steuer- und sozialabgabenfrei eingezahlt werden. Weitere 3.120 Euro sind steuerfrei, aber sozialabgabenpflichtig. Diese Förderung wickelt der Arbeitgeber über die Lohnabrechnung ab. Der Arbeitnehmer teilt dem Arbeitgeber einfach seinen Beitrag mit, den er ohne Steuern und Abgaben in sein Vorsorgekonto einzahlen will.

Wer Kinder hat und wenig Steuern zahlt, fährt mit der Zulagenförderung besser. Am 1.1.2018 steigt die Grundzulage auf jährlich 175 Euro und für jedes Kind auf 300 Euro. Diese Förderung organisiert die Pensionskasse für den Arbeitnehmer. Sie besorgt die Zulagen. Der Arbeitnehmer teilt dem Arbeitgeber einfach mit, dass er die Zulagen für sein Vorsorgekonto möchte. Der Arbeitgeber ermittelt den Eigenbeitrag des Arbeitnehmers und überweist ihn für den Arbeitnehmer an die Pensionskasse. Teilzeitkräfte mit einem Jahreseinkommen bis zu 18.000 Euro zahlen nur jährlich 60 Euro Eigenbeitrag.


(Stand 22.09.2017)


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BaFin Beschwerdestatistik 2016

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihre Beschwerdestatistik für das Jahr 2016 veröffentlicht. Der Durchschnitt liegt bei 1,5 Beschwerden pro 100.000 Lebensversicherungsverträge. Der höchste Wert liegt bei etwa 5 Beschwerden pro 100.000 Verträge.

Über uns ist eine Beschwerde bei der BaFin eingegangen.
(Stand 14.06.2017)


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Wir freuen uns über ein neues Mitgliedsunternehmen,

denn die Mitteldeutsche Erfrischungsgetränke GmbH & Co. KG hat aus ihrer Unternehmensgruppe auch die Bon Gelati in unserer Pensionskasse angemeldet.



(Stand 09.02.2017)


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MER-Pensionskasse beauftragt Hamburger Pensionsverwaltung

Die MER-Pensionskasse VVaG (MER), deren größte Trägerunternehmen die Reisekonzerne TUI und DER sind, legt ihre Verwaltung in die Hände der HPV. In Abstimmung mit ihren Gremien hat die MER zum 1. Januar 2017 einen Funktionsausgliederungsvertrag abgeschlossen. Bereits zum Jahresanfang übernahm die Pensionsverwaltung Kapitalanlageverwaltung und Rechnungswesen. Zum 1. Juli folgen Anwartschaften und Renten. Laut Ralf Günther, geschäftsführender Vorstand der MER-Pensionskasse, war neben der breit diversifizierten Kapitalanlage die Erfahrung bei der Verwaltung speziell von Pensionskassen ausschlaggebend für die HPV. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Presseinformation.

(Stand 31.01.2017)


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Neues Mitglied

Wir begrüßen die Kambly Deutschland GmbH sehr herzlich als neues Mitgliedsunternehmen unserer Pensionskasse.



(Stand 30.01.2017)


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Herzlich willkommen!

Wir freuen uns über unser neues Mitgliedsunternehmen, die Mast-Jägermeister SE aus Wolfenbüttel.



(Stand 26.01.2017)


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Neues Mitglied       

Wir begrüßen herzlich unser neues Mitgliedsunternehmen, die FRUTAROM Savory Solutions GmbH.



(Stand 12.01.2017)


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Neues Vorstandsmitglied

Zum 1. Januar 2017 hat der Aufsichtsrat der HPV Frank Scheer zum weiteren Vorstandsmitglied bestellt. Herr Scheer leitet seit 1996 das Aktuariat der HPV und hat in dieser Funktion die Beratung und Betreuung der Mitgliedsunternehmen sowie die von der HPV angebotenen Dienstleistungen stark erweitert. Seine Bestellung zum Vorstand der HPV ist das Signal, dass die HPV sich noch stärker auf die Mitgliedsunternehmen ausrichten wird und die sich aus dem Betriebsrentenstärkungsgesetz ergebenden Chancen nutzen will. Der Vorstand besteht außerdem aus Hans Stapelfeldt als Vorsitzendem sowie Tanja Gharavi und Carsten Ebsen.
(Stand 21.12.2016)



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Wir bleiben dran am Betriebsrentenstärkungsgesetz

Gemeinsam mit den Betriebsräten der großen Handelsunternehmen, die in der Hamburger Pensionskasse zusammengeschlossenen sind, haben wir uns in einem Brief an Arbeitsministerin Andrea Nahles gewandt. Hier unser Brief und unsere Positionen zur Idee der Lebensversicherer, die reine Beitragszusage mit einer Garantie auszustatten.
(Stand 15.12.2016)



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HARKE Group

Wir begrüßen vier neue Mitgliedsunternehmen, die von der HARKE Group in der HPK angemeldet wurden.



(Stand 08.12.2016)



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Neue Mitglieder

Unser Mitgliedsunternehmen, die Brückner-Werke KG, hat aus seiner Unternehmensgruppe auch die Firmen Farmgold-Vertriebs GmbH und die Deutsche Nährmittel Gesellschaft Farmland Food Service KG in unserer Pensionskasse angemeldet.



(Stand 07.12.2016)


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Neues Mitglied       

Wir begrüßen die SCHOKINAG-Schokolade-Industrie GmbH sehr herzlich als neues Mitgliedsunternehmen unserer Pensionskasse.


(Stand 07.10.2016)



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Staatliche Förderung steigt 2017 um 72 Euro

Am 1. Januar 2017 steigt – vorbehaltlich der Zustimmung von Bundesregierung und Bundesrat - die 1. Fördergrenze der betrieblichen Altersvorsorge. Vorsorgebeiträge werden im Jahr 2017 bis zu einer Höhe von 3.048 EUR steuer- und sozialabgabenfrei. Die 2. Fördergrenze in Höhe von weiteren 1.800 EUR steuerfreier Vorsorgebeiträge bleibt unverändert.
(Stand 12.09.2016)


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Gries Deco Company GmbH      

Das Unternehmen wird zum 1. Oktober 2016 Mitgliedsunternehmen unserer Pensionskasse.


(Stand 29.08.2016)



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Die HPV als fairer Arbeitgeber

Wir freuen uns, dass wir uns weiterhin als "fairer" Arbeitgeber mit dem Logo der Fair Company Initiative zeigen können. Absolventen der unterschiedlichsten Fachrichtungen haben bei uns die besten Chancen für einen gelungenen Berufseinstieg.
(Stand: 28.07.2016)



Erfolgreich trotz niedriger Zinsen

Die Frankfurter Allgemeine berichtet heute: "Die Hamburger Pensionskasse von 1905, die rund 640.000 Anwärter versorgt, hat schon vor 14 Jahren die Arbeitnehmer davon überzeugt, auf eine Zinsgarantie zu verzichten. „Sie haben schon damals verstanden, dass eine Garantie Geld kostet und die Leistungen bei einem Verzicht höher sind", sagt der Vorstandsvorsitzende Hans Stapelfeldt. So lasten deutlich geringere Verpflichtungen auf seiner Bilanz. Überdies hat er erstmals 2003 und dann noch einmal 2008 Zinssicherungsgeschäfte abgeschlossen. „So konnten wir mit sicheren Erträgen diversifiziert anlegen", sagt Stapelfeldt."
(Stand 15.06.2016)



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Niedrigzinsphase

Die Medien berichten über Leistungskürzungen bei der zum Talanx-Konzern gehörenden Neue Leben Pensionskasse AG. Konkret sinkt die in der Vergangenheit zugesagte garantierte Verzinsung von 3,25% auf 1,25%. Dies gilt für sämtliche Beiträge, die ab Januar 2017 eingezahlt werden. Damit bestätigt sich das, was Experten schon seit Langem wissen: Eine hohe garantierte Verzinsung ist vor allem eine "Schönwetterveranstaltung". Wenn es dagegen stürmt und donnert, ist die so genannte Garantie nichts mehr wert.

Die Hamburger Pensionskasse (HPK) hatte schon bei Konzeption der Versorgungszusagen für die ab 2002 neu eingeführte tarifliche Altersversorgung die richtigen Schlussfolgerungen gezogen: Hohe Garantien kosten viel Geld und erweisen sich als Renditekiller. Daher beruhen die Zusagen in der Mitgliedergruppe F der HPK in der Finanzierungsphase auf dem reinen Beitragserhalt. Die niedrigere Garantie eröffnet mehr Spielraum und führt zu einer ertragreicheren Kapitalanlage. Unter dem Strich kommt es nur darauf an, welche Verzinsung der Vorsorgekonten tatsächlich erwirtschaftet wird. Bei der HPK betrug sie seit 2002 stets 4%. Auch für die nächsten Jahre ist mit einer Verzinsung von mindestens 3,75% zu rechnen.
(Stand 01.06.2016)



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Stresstest

Die staatliche Aufsichtsbehörde BaFin hat berichtet, dass einige wenige kleine Pensionskassen den amtlichen Stresstest nicht bestanden haben. Es waren zwar weniger „Durchfaller“ als im Vorjahr, gleichwohl hat die BaFin darauf hingewiesen, dass die anhaltende Niedrigzinsphase die betriebliche Altersvorsorge und auch die Pensionskassen unter Druck setzt. Für die HPK gilt das nicht. Sie hat die Stresstest problemlos bestanden und erwirtschaftet weiterhin eine attraktive Verzinsung. Das liegt vor allem an der extrem vorsichtigen Kalkulation mit 0% Garantiezins in der Beitragsphase und der dadurch ermöglichten breiten Diversifikation in der Kapitalanlage. Jetzt erweist sich, dass hohe Garantien viel Geld kosten und es unter dem Strich darauf ankommt, was wirklich verdient wird. Bei der HPK sind es 4% bei zugleich im Branchenvergleich niedrigsten Kosten.
(Stand 11.05.2016)



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Screwfix Direct Ltd.

Rückwirkend zum 1. Oktober 2015 ist die Screwfix Direct Ltd. Mitgliedsunternehmen der HPK geworden.

Screwfix betreibt wie ihre Konzernmutter, Kingfisher, Baumärkte.
(Stand 23.02.2016)

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Europäischer Stresstest

Die Medien berichten über die Ergebnisse eines von der Europäischen Aufsichtsbehörde EIOPA durchgeführten Stresstests. Die Hamburger Pensionskassen haben sich daran nicht beteiligt, weil sie den methodischen Ansatz für prinzipiell falsch halten. Obwohl die europäischen Pensionseinrichtungen von Land zu Land sehr unterschiedlich sind und selbst innerhalb Deutschlands die Pensionskassen höchst unterschiedlich konstruiert und finanziert werden, hat die Aufsichtsbehörde den Stresstest für alle Staaten und Kassen mit einheitlichen Annahmen und Methoden durchgeführt. Dieses Vorgehen kann nur zu unrealistischen Ergebnissen führen. Dies gesteht auch EIOPA bei der Auswertung der Ergebnisse ein. Auch das anzusetzende Stressszenario ist so extrem, dass es Fragen aufwirft. Z.B. wurde unterstellt, dass einheitlich und gleichzeitig sämtliche von der Pensionskasse gehaltenen europäischen Immobilien und Aktien 55 bzw. 45% an Wert verlieren, zusätzlich die Preise für Staats- und Unternehmensanleihen massiv abwerten und außerdem noch der Dollar um 20% an Wert verliert. Der Stresstest unterstellt, dass diese Entwicklungen unmittelbar auf die Pensionskassen durchschlagen. Dabei hätte eine Pensionskasse viele Jahrzehnte Zeit für eine Erholung, bis die letzte Rente gezahlt werden muss. Auch das räumt EIOPA ein, indem sie bekräftigt, dass die Pensionseinrichtungen die Weltwirtschaft aus diesen Gründen sehr wirkungsvoll stabilisieren. Darin unterscheiden sich Pensionskassen von Banken und Versicherungen. Für diese wäre zu befürchten, dass die Kunden sofort die Bank stürmen bzw. ihre Lebensversicherungen kündigen. Allerdings zieht EIOPA  aus diesen fundamentalen Unterschieden keine Schlussfolgerungen. Stattdessen gibt EIOPA bekannt, dass im Stressfall 733 Mrd. Euro Unterdeckung entstehen. Das hat vermutlich einen politischen Hintergrund. Es fällt auf, dass die auf Grund der Methodik sicher zu erwartenden Schreckenszahlen einen Tag nach einer entscheidenden Abstimmung im Europäischen Parlament bekannt gegeben wurden. Darin wird der von EIOPA unternommene Versuch, Solvency II für Pensionskassen durch die Hintertür einzuführen, abgelehnt.

Die von der Pensionskasse erstellten langfristigen Prognoserechnungen, die Stresstests der deutschen Aufsichtsbehörde und die noch härteren internen Stresstests weisen übrigens für die Hamburger Pensionskasse komfortable Werte aus.
(Stand 28.01.2016)



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